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HANNEMANN Steuerberatung

Service · Steuertermine

Steuertermine 2026, 2027 & 2028

Alle wichtigen Fristen für Unternehmen und Privatpersonen – übersichtlich für Hamburg, Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Damit Sie keinen Termin verpassen.

Abgabefristen

Fristen für die Steuererklärung

Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewinnt automatisch mehrere Monate mehr Zeit (§ 149 AO).

Veranlagungszeitraum
Mit Steuerberater
Ohne Berater
2025
01. März 2027
31. Juli 2026
2026
29. Februar 2028
02. August 2027
2027
28. Februar 2029
31. Juli 2028
Die verlängerte Frist gilt automatisch, sobald wir Ihre Erklärung erstellen – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Nur bei einer Vorabanforderung des Finanzamts kann eine frühere Frist gelten.

Laufende Termine

Steuerkalender

Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen sind monatlich zum 10. fällig, Vorauszahlungen quartalsweise. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Januar

Mo., 12.01.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.01.

Februar

Di., 10.02.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.02.

Mo., 16.02.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.02.

März

Di., 10.03.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.03.

April

Fr., 10.04.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.04.

Mai

Mo., 11.05.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 15.05.

Fr., 15.05.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 18.05.

Juni

Mi., 10.06.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.06.

Juli

Fr., 10.07.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.07.

August

Mo., 10.08.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.08.

Mo., 17.08.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 20.08.

September

Do., 10.09.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.09.

Oktober

Mo., 12.10.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.10.

November

Di., 10.11.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.11.

Mo., 16.11.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.11.

Dezember

Do., 10.12.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.12.

Angaben für Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern). Die Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Fristen & Terminen

Die wichtigsten Regeln rund um Abgabe, Zahlung und Fristverlängerung – kurz erklärt.

Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist gesetzlich. Für den Veranlagungszeitraum 2025 ist die Erklärung so erst zum 1. März 2027 fällig – ohne Berater bereits zum 31. Juli 2026. Diese Verlängerung greift automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Bei Steuern, die Sie selbst überweisen, gilt eine Schonfrist von drei Tagen: Geht der Betrag innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit beim Finanzamt ein, entstehen keine Säumniszuschläge. Die Schonfrist gilt nur bei Überweisung – nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann bucht das Finanzamt pünktlich ab und Sie können keinen Termin verpassen.

Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat nach hinten. Monatszahler beantragen sie bis zum 10. Februar und leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast; Quartalszahler haben bis zum 10. April Zeit und zahlen keine Sondervorauszahlung. Wir richten das gerne für Sie ein.

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO). Bei Pflichtveranlagungen wird er ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres in der Regel zwingend fällig. Wer seine Zahlungen zu spät leistet, zahlt zusätzlich Säumniszuschläge. Rechtzeitige Fristen und ein Lastschriftmandat vermeiden beides.

Die monatlichen und quartalsweisen Termine sind bundeseinheitlich. Verschiebungen entstehen nur, wenn ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Da Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern dieselben gesetzlichen Feiertage haben, gelten die hier gezeigten Termine für ganz Norddeutschland einheitlich. In Ländern mit abweichenden Feiertagen – etwa Mariä Himmelfahrt am 15. August in Teilen Bayerns und im Saarland – können einzelne Termine abweichen.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bescheide Ihres Finanzamts.

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Ob Erstgespräch, Rückfrage oder Terminwunsch – wir sind gerne für Sie da. Kostenlos, unverbindlich und auf Augenhöhe.