Industry
Retail & E-Commerce
VAT in online retail, the OSS scheme and inventory management cleanly under control.
Ob stationärer Einzelhandel, Großhandel oder Online-Shop – im Handel entscheiden Marge, Warenbestand und ein sauberer Umsatzsteuer-Prozess über den Erfolg. Gerade der E-Commerce bringt steuerliche Fragen mit sich, die es im klassischen Ladengeschäft nicht gab: grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU, Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay, das OSS-Verfahren und die korrekte Verbuchung von Zahlungsdienstleistern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen – und Sie sich auf Einkauf, Sortiment und Wachstum konzentrieren können.
Als Steuerberatung mit Standorten in Wedel und Hamburg-Winterhude betreuen wir Handelsunternehmen digital über DATEV Unternehmen online und ebenso im persönlichen Gespräch. Wir binden Ihre Warenwirtschaft und Shop-Systeme an die Buchhaltung an, behalten Ihre Rohertragsmargen im Blick und begleiten Sie von der Gewerbeanmeldung über die laufende Buchführung bis zum Jahresabschluss – seit über 35 Jahren mit norddeutscher Verlässlichkeit.
What we handle for you
- Umsatzsteuer im Online-Handel: OSS-Verfahren (One-Stop-Shop), Lieferschwellen und innergemeinschaftliche Lieferungen korrekt abgebildet
- Anbindung von Shop- und Warenwirtschaftssystemen an DATEV – automatisierte Erfassung von Marktplatz-Umsätzen (Amazon, eBay, Shopify & Co.)
- Verbuchung von Zahlungsdienstleistern (PayPal, Stripe, Klarna) inklusive Gebühren, Rückerstattungen und Auszahlungsabstimmung
- Laufende Finanzbuchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss – abgestimmt auf Ihre Warenbestände und Rohertragsmargen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) mit Blick auf Marge, Lagerreichweite und Retourenquote als Entscheidungsgrundlage
- Beratung zur Rechtsform, Gründung und Gewerbesteuer sowie Begleitung bei Betriebsprüfungen
What matters for tax
Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland lösen ab der EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 Euro die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes aus – meist über das OSS-Verfahren abzuwickeln.
Bei Marktplatz-Verkäufen greift die Umsatzsteuerhaftung der Plattformen (§ 22f/§ 25e UStG); Händler brauchen eine gültige Zertifizierung bzw. hinterlegte USt-IdNr.
Warenbestand und Bewertung wirken direkt auf den Gewinn: Inventur, Niederstwertprinzip und die Behandlung von Retouren müssen sauber dokumentiert sein.
Frequently asked questions
Sobald Ihre Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro übersteigen, wird die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland fällig. Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) erspart Ihnen die Registrierung in jedem einzelnen Land – Sie melden alle betroffenen Umsätze zentral über das Bundeszentralamt für Steuern. Wir prüfen, ob OSS für Sie sinnvoll ist, und übernehmen die Meldungen.
Ja. Wir binden gängige Shop- und Marktplatz-Systeme sowie Warenwirtschaft über DATEV-Schnittstellen an, sodass Umsätze, Gebühren und Auszahlungen weitgehend automatisiert in die Buchführung fließen. Das reduziert manuelle Erfassung, Fehlerquellen und Aufwand – gerade bei hohen Transaktionszahlen im E-Commerce.
Zahlungsdienstleister behalten Gebühren ein und zahlen häufig gesammelt aus, was die Zuordnung zu einzelnen Verkäufen erschwert. Wir stimmen die Auszahlungen mit Ihren Bestellungen ab, erfassen Gebühren und Rückerstattungen korrekt und stellen sicher, dass die Umsatzsteuer auf den Bruttoumsatz und nicht nur auf den Auszahlungsbetrag berechnet wird.

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