
Service · Steuertermine
Steuertermine 2026, 2027 & 2028
Alle wichtigen Fristen für Unternehmen und Privatpersonen – übersichtlich für Hamburg, Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Damit Sie keinen Termin verpassen.
Abgabefristen
Fristen für die Steuererklärung
Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewinnt automatisch mehrere Monate mehr Zeit (§ 149 AO).
Laufende Termine
Steuerkalender
Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen sind monatlich zum 10. fällig, Vorauszahlungen quartalsweise. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Januar
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.01.
Februar
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.02.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.02.
März
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.03.
April
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.04.
Mai
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 15.05.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 18.05.
Juni
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.06.
Juli
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.07.
August
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.08.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 20.08.
September
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.09.
Oktober
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.10.
November
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.11.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.11.
Dezember
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.12.
Angaben für Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern). Die Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu Fristen & Terminen
Die wichtigsten Regeln rund um Abgabe, Zahlung und Fristverlängerung – kurz erklärt.
Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist gesetzlich. Für den Veranlagungszeitraum 2025 ist die Erklärung so erst zum 1. März 2027 fällig – ohne Berater bereits zum 31. Juli 2026. Diese Verlängerung greift automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Bei Steuern, die Sie selbst überweisen, gilt eine Schonfrist von drei Tagen: Geht der Betrag innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit beim Finanzamt ein, entstehen keine Säumniszuschläge. Die Schonfrist gilt nur bei Überweisung – nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann bucht das Finanzamt pünktlich ab und Sie können keinen Termin verpassen.
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat nach hinten. Monatszahler beantragen sie bis zum 10. Februar und leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast; Quartalszahler haben bis zum 10. April Zeit und zahlen keine Sondervorauszahlung. Wir richten das gerne für Sie ein.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO). Bei Pflichtveranlagungen wird er ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres in der Regel zwingend fällig. Wer seine Zahlungen zu spät leistet, zahlt zusätzlich Säumniszuschläge. Rechtzeitige Fristen und ein Lastschriftmandat vermeiden beides.
Die monatlichen und quartalsweisen Termine sind bundeseinheitlich. Verschiebungen entstehen nur, wenn ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Da Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern dieselben gesetzlichen Feiertage haben, gelten die hier gezeigten Termine für ganz Norddeutschland einheitlich. In Ländern mit abweichenden Feiertagen – etwa Mariä Himmelfahrt am 15. August in Teilen Bayerns und im Saarland – können einzelne Termine abweichen.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bescheide Ihres Finanzamts.

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