Branche
Gastronomie & Hotellerie
Kassenführung, Trinkgeld und Bewirtung – wir sorgen für prüfungssichere Bücher.
Gastronomie und Hotellerie gehören zu den steuerlich anspruchsvollsten Branchen überhaupt. Hohe Bargeldquote, eine strenge Kassen- und Aufzeichnungspflicht, wechselnde Umsatzsteuersätze und ein personalintensiver Betrieb mit Aushilfen, Minijobs und Trinkgeldern machen die Buchführung fehleranfällig – und rücken Restaurants, Cafés, Bars, Hotels und Pensionen regelmäßig in den Fokus der Betriebsprüfung. Als Kanzlei mit über 35 Jahren Erfahrung an unseren Standorten in Wedel und Hamburg-Winterhude kennen wir die typischen Fallstricke Ihres Geschäfts.
Wir begleiten Sie digital über DATEV Unternehmen online und ebenso persönlich vor Ort – von der laufenden Buchhaltung über die korrekte Trennung der Umsatzsteuersätze bis zur prüfungssicheren Kassenführung. Ob inhabergeführtes Restaurant, saisonaler Betrieb an der Elbe, Hotel oder Systemgastronomie: Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen, Fristen eingehalten werden und Sie im Fall einer Prüfung ruhig bleiben können.
Das übernehmen wir für Sie
- Prüfungssichere Kassenführung: Beratung zu TSE-Pflicht, Kassen-Nachschau und Verfahrensdokumentation für Ihr Kassensystem
- Korrekte Umsatzsteuer: saubere Trennung von 7 % (Speisen außer Haus) und 19 % (Getränke, Verzehr vor Ort) sowie Behandlung von Beherbergung und Frühstück
- Laufende Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss – digital über DATEV Unternehmen online oder mit klassischer Belegübergabe
- Lohnabrechnung für Küchen- und Servicepersonal, Minijobber und kurzfristig Beschäftigte inklusive korrekter Behandlung von Trinkgeldern
- Steuerliche Behandlung von Sachbezügen wie Personalverpflegung und Unterkunft sowie Bewirtungs- und Reisekostenthemen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschau, Rechtsformwahl und betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Steuerung Ihres Betriebs
Worauf es steuerlich ankommt
Bargeldintensive Kassenführung: Ohne TSE-konforme Kasse, tägliche Z-Bons und lückenlose Aufzeichnungen drohen Hinzuschätzungen bei der Betriebsprüfung.
Gespaltene Umsatzsteuer: Speisen zum Mitnehmen 7 %, Verzehr vor Ort und Getränke 19 % – eine falsche Zuordnung summiert sich schnell zu erheblichen Nachzahlungen.
Personal und Trinkgeld: Freiwillige Trinkgelder an Arbeitnehmer sind steuerfrei, an den Unternehmer selbst dagegen nicht – bei Minijobbern und Aushilfen ist die Abgrenzung streng.
Häufige Fragen
Das hängt von der Leistung ab: Speisen zum Mitnehmen unterliegen 7 %, der Verzehr vor Ort sowie Getränke grundsätzlich 19 %. Da beide Fälle im selben Betrieb vorkommen, ist eine saubere Trennung in der Kasse und Buchhaltung entscheidend. Wir richten das mit Ihnen so ein, dass es prüfungssicher dokumentiert ist.
Elektronische Kassen benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Sie müssen tägliche Kassenabschlüsse erstellen und eine Verfahrensdokumentation vorhalten. Bei einer unangekündigten Kassen-Nachschau prüft das Finanzamt genau das. Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen zu erfüllen.
Ja. Bei der Beherbergung gilt der ermäßigte Steuersatz, während Zusatzleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Wellness gesondert zu betrachten sind. Wir beraten Hotels, Pensionen und Ferienunterkünfte an unseren Standorten in Wedel und Hamburg – digital über DATEV Unternehmen online und persönlich vor Ort.

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Ob Erstgespräch, Rückfrage oder Terminwunsch – wir sind gerne für Sie da. Kostenlos, unverbindlich und auf Augenhöhe.
