Branche
Ärzte & Heilberufe
Praxisgründung, Abrechnung und Niederlassung – steuerlich optimal aufgestellt.
Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe erzielen als Angehörige der freien Berufe grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – sie ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und sind in der Regel weder gewerbesteuerpflichtig noch buchführungspflichtig. Diese Sonderstellung will gewahrt bleiben: Sobald etwa gewerbliche Leistungen hinzukommen oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft die Grenzen der Vergütung überschritten werden, droht die gewerbliche Infektion der gesamten Praxis. Wir kennen diese Fallstricke und richten Ihre steuerliche Struktur so aus, dass Ihr Freiberufler-Status sicher bleibt.
Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – jede Konstellation hat eigene steuerliche Folgen, von der Rechtsformwahl über die Umsatzsteuer bis zur Nachfolge. Hinzu kommt die Besonderheit, dass heilkundliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind, individuelle Gesundheitsleistungen, Gutachten oder der Verkauf von Waren dagegen oft nicht. Wir begleiten Sie von der Niederlassung über den laufenden Praxisbetrieb bis zum Verkauf oder zur Übergabe – digital über DATEV Unternehmen online und persönlich an unseren Standorten in Hamburg und Wedel.
Das übernehmen wir für Sie
- Beratung zur Praxisgründung, Niederlassung und Rechtsformwahl (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft)
- Laufende Finanzbuchhaltung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit aussagekräftiger BWA und betriebswirtschaftlicher Auswertung Ihrer Praxis
- Abgrenzung umsatzsteuerfreier Heilbehandlung von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (IGeL, Gutachten, Warenverkauf) und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Praxisteam inklusive Anstellung angestellter Ärzte und Weiterbildungsassistenten
- Steuerliche Begleitung bei Praxiskauf, Praxisverkauf und Nachfolge inklusive Ermittlung und Verteilung des Praxiswerts
- Einkommensteuererklärung, private Steuergestaltung und vorausschauende Beratung zur Altersvorsorge und Investitionsplanung
Worauf es steuerlich ankommt
Gefahr der gewerblichen Infektion: gewerbliche Nebentätigkeiten oder eine falsch gestaltete Berufsausübungsgemeinschaft können die freiberuflichen Einkünfte insgesamt gewerbesteuerpflichtig machen.
Umsatzsteuer ist nicht automatisch weg: Nur die eigentliche Heilbehandlung ist steuerfrei – IGeL-Leistungen, Gutachten, ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation und Warenverkauf können steuerpflichtig sein.
Beim Praxisverkauf ist der Praxiswert (Goodwill) zentral: Bewertung, Gewinnrealisierung und mögliche Steuervergünstigungen nach §§ 16, 34 EStG müssen frühzeitig geplant werden.
Häufige Fragen
In der Regel nicht. Als Arzt gehören Sie zu den freien Berufen und erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn gewerbliche Tätigkeiten hinzukommen – etwa der Verkauf von Waren – oder wenn eine Gemeinschaftspraxis nicht sauber gestaltet ist. Dann kann eine sogenannte gewerbliche Infektion drohen, die die gesamten Einkünfte gewerbesteuerpflichtig macht. Wir prüfen Ihre Struktur und weisen Sie frühzeitig auf solche Risiken hin.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt aber nicht ausnahmslos: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ohne medizinische Indikation, bestimmte Gutachten, ästhetische Eingriffe aus rein kosmetischen Gründen oder der Verkauf von Waren können umsatzsteuerpflichtig sein. Wir grenzen die Bereiche sauber ab und übernehmen bei Bedarf die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Das hängt von Ihrer Situation ab – von der Einzelpraxis über die Gemeinschafts- oder Praxisgemeinschaft bis zum MVZ. Jede Form hat eigene Folgen für Haftung, Gewinnverteilung, Umsatzsteuer und die Sicherung Ihres Freiberufler-Status. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und entwickeln gemeinsam die passende Struktur, gerade auch mit Blick auf Niederlassung oder eine spätere Nachfolge.

Bereit für den nächsten Schritt?
Lernen wir uns kennen
Ob Erstgespräch, Rückfrage oder Terminwunsch – wir sind gerne für Sie da. Kostenlos, unverbindlich und auf Augenhöhe.
