Branche
Start-ups & Gründer
Rechtsform, Finanzierung und Wachstum – wir begleiten Sie von der Idee an.
Zwischen Geschäftsidee und erstem Umsatz stehen zahlreiche steuerliche Weichenstellungen: die Wahl der passenden Rechtsform, die Anmeldung beim Finanzamt, die Frage nach der Kleinunternehmerregelung und der Aufbau einer sauberen Buchhaltung. Diese Entscheidungen wirken oft jahrelang nach – deshalb begleiten wir Gründerinnen und Gründer von Beginn an, damit die Grundlagen von Anfang an stimmen.
Ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH – wir zeigen die steuerlichen und haftungsrechtlichen Unterschiede auf und wählen gemeinsam mit Ihnen die Struktur, die zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Finanzierung passt. Mit DATEV Unternehmen online halten wir Ihre Belege und Zahlen von Tag eins digital im Griff – und sind für ein persönliches Gespräch in Wedel oder Hamburg-Winterhude jederzeit erreichbar.
Das übernehmen wir für Sie
- Beratung zur Rechtsformwahl – Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt), GmbH – mit Blick auf Steuern, Haftung und spätere Investoren
- Begleitung der Gründung: steuerliche Anmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Vergabe der Steuernummer bzw. USt-IdNr.
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und zur Regelbesteuerung inkl. Vorsteuerabzug
- Einrichtung einer digitalen Buchhaltung mit DATEV Unternehmen online sowie Gewinnermittlung per EÜR oder Bilanz
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
- Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung als Grundlage für Bank, KfW-Förderung oder Investorengespräche
Worauf es steuerlich ankommt
Rechtsformwahl mit Langzeitwirkung: Sie bestimmt Besteuerung (Einkommen- vs. Körperschaftsteuer), Haftung und Aufwand – ein Wechsel ist später oft aufwendig und mit steuerlichen Folgen verbunden.
Anlauf- und Vorgründungskosten: Investitionen und Verluste der Startphase müssen korrekt erfasst werden, damit Vorsteuer und Verlustvortrag nicht verschenkt werden.
Kleinunternehmerregelung als Weichenstellung: Sie erspart die Umsatzsteuer, schließt aber den Vorsteuerabzug aus – bei hohen Anfangsinvestitionen oft nachteilig und fünf Jahre bindend.
Häufige Fragen
Am besten schon vor der Gründung. Rechtsform, steuerliche Anmeldung und die Wahl der Umsatzbesteuerung legen Sie einmal fest – Fehler an dieser Stelle lassen sich später nur schwer korrigieren. Ein frühes Gespräch schafft von Anfang an klare Verhältnisse und vermeidet spätere Nachzahlungen.
Das hängt von Haftung, geplantem Wachstum, Finanzierung und Gründerzahl ab. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR sind unkompliziert und günstig, bieten aber keine Haftungsbeschränkung. UG und GmbH schützen das Privatvermögen und wirken auf Investoren seriöser, verursachen jedoch mehr Aufwand und Kosten. Wir stellen die steuerlichen Folgen gegenüber und entscheiden gemeinsam mit Ihnen.
Das kommt auf Ihr Geschäftsmodell an. Die Regelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Umsatzsteuer und vereinfacht die Buchhaltung – Sie verlieren aber den Vorsteuerabzug aus Ihren Einkäufen. Bei hohen Anfangsinvestitionen oder überwiegend gewerblichen Kunden ist die Regelbesteuerung meist günstiger. Wir rechnen beide Varianten für Ihre Situation durch.

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Lernen wir uns kennen
Ob Erstgespräch, Rückfrage oder Terminwunsch – wir sind gerne für Sie da. Kostenlos, unverbindlich und auf Augenhöhe.
